Die Briefwahlunterlagen können frühestens in der KW 7 ausgegeben werden, wenn die amtlichen Stimmzettel dem Wahlamt vorliegen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Aufgrund der Auflösung des 20. Deutschen Bundestages kommt es zu vorgezogenen Neuwahlen zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025. Hierfür wurden u. a. die Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die sich bewerbenden Parteien wesentlich verkürzt.
Erst am 31.01.2025 wird der Bundeswahlausschuss über die vorliegenden Beschwerden gegen der Landeswahlausschüsse endgültig entscheiden. Nach dieser Entscheidungen des Bundeswahlausschusses am 31.01.2025 über die Zulassung bzw. Ablehnung von Wahlvorschlägen, können die amtlichen Stimmzettel in den Druck gehen.
Die Auslieferung der Stimmzettel wurde gegenüber den Gemeinden frühestens für den 10.02.2025 angekündigt.
Ohne amtliche Stimmzettel kann das Wahlamt keine Briefwahlunterlagen versenden. Insofern bitten wir um Geduld und Verständnis.
Sobald die amtlichen Stimmzettel vorliegen, wird das Wahlamt die Anträge auf Briefwahl geordnet und nach Eingang des Antrags abarbeiten.
Vielen Dank!
Ihr Wahlamt