Ortsübliche Bekanntmachung über die Auslegung der „Verordnung zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung ‚Mainufer und Volkenberg‘ vom 27.11.1967 sowie zur Neufestsetzung des Landschaftsschutzgebietes ‚Mainauen zwischen Zell a. Main und Zellingen‘“ mit Karten gemäß Art. 52 Abs. 2 BayNatSchG
Anlage:
- 1 Topographische Karte M = 1 : 27.500 (TK 6125_1 und 6125_3)
BEKANNTMACHUNG
Das Landratsamt Würzburg beabsichtigt den Bereich „Mainufer“ aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Mainufer und Volkenberg“ auszugliedern und für diesen Bereich eine eigene Schutzgebietsverordnung zu erlassen, wobei Änderungen sowohl hinsichtlich des Gebietes, als auch des Verordnungstextes angedacht sind.
Gründe hierfür sind insbesondere die verschiedenen Zielsetzungen der Bereiche Mainufer und Volkenberg, die nicht mehr zeitgemäße Umgriffsfläche des bisherigen Bereiches Mainufer und die ungenaue Formulierung des Schutzzweckes in der bisherigen Verordnung.
Der neue Flächenentwurf sieht, neben der Herausnahme von Wohn- und Gewerbegebieten, insbesondere die Herausnahme von Flächenanteilen im Norden der Gemarkung Erlabrunn und im Bereich des Sportplatzes bei Margetshöchheim vor. Eine kleinflächige Hinzunahme ist im Bereich der Gehölzstrukturen des Erlabrunner Badesees sowie im Bereich des Mainufers bei Zell am Main angedacht.
Die Abgrenzung des neuen Schutzgebietes geht aus der beigefügten Karte (Maßstab M = 1 : 25.000) hervor.
Der Entwurf der Rechtsverordnung mit detaillierten Karten liegt in der Zeit
vom 07.01.2025 bis 06.02.2025 zu den Öffnungszeiten des Marktes Zell am Main (s. unten) im Rathaus (Rathausplatz 8, 97299 Zell am Main) im Vorzimmer z
ur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen beim Landratsamt Würzburg (FB 51 Naturschutz, Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg oder per E-Mail an: naturschutz(@)lra-wue.bayern.de) oder bei dem Markt Zell am Main vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 52 Abs. 4 BayNatSchG nur die fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen durch die zuständige untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Würzburg geprüft werden.
Öffnungszeiten des Marktes Zell am Main:
Öffnungszeiten |
Montag
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07:15 Uhr bis 12:15 Uhr und 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr
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Dienstag bis Freitag |
07:45 Uhr bis 12:15 Uhr
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Zudem Donnerstags |
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Verfahren die vorgebrachten Bedenken und Anregungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das oben beschriebene Verfahren von der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Würzburg erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um der Verpflichtung aus Art. 52 Abs. 4 BayNatSchG nachzukommen. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DSGVO.
Gez. Fuchs
Giebelstadt, 03.12.2024