Markt Zell am Main

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Bekanntmachung des Erörterungstermins

Anhörungsverfahren zum Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“ für die Trinkwasserversorgung der Stadt Würzburg (Wasserwerk Zell)
 
Die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH hat Unterlagen zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebiets „Wasserwerk Zeller Stollen“ („Zeller Quellstollen“) beim Landratsamt Würzburg eingereicht. Das geplante Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf Flächen der Stadt Würzburg, der Märkte Helmstadt, Höchberg und Zell a. Main, der Gemeinden Altertheim, Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Leinach, Uettingen, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn, des gemeindefreien Gebietes Irtenberger Wald und der Stadt Würzburg. Die Unterlagen wurden öffentlich ausgelegt.
Vor der Entscheidung über den Erlass der Wasserschutzgebietsverordnung erörtert das Landratsamt Würzburg die rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen mündlich im Rahmen eines Erörterungstermins.
Der Erörterungstermin zum geplanten Wasserschutzgebiet „Wasserwerk Zeller Stollen“ („Zeller Quellstollen“) findet an den folgenden Tagen statt:

25. 10. 2024, ab 8:30 Uhr
(Infrastruktur, Verkehr, Energie, Wirtschaft, Bergbau, Deponien, Raumordnung)
 
28.10.2024, ab 8:30 Uhr (übrige Behörden, Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbände)
 
29.10.2024, ab 8:30 Uhr (Private Einwendungen)
 
04.11.2024, ab 13 Uhr (Ersatztermin: Fortsetzung der Termine vom 25., 28., 29.10.2024)
 
Ort:                           
Landratsamt Würzburg – Hauptgebäude -
Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg
Haus II, Sitzungssaal II

Die Teilnahme an allen Tagen des Erörterungstermins ist den Beteiligten freigestellt. Beteiligte sind insbesondere Personen, die Einwendungen vorgebracht haben, Behörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, und alle, die vom geplanten Wasserschutzgebiet betroffen sind. Zu den Beteiligten zählen auch Vereinigungen i.S.d. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Vollmacht ermächtigt zu allen Verfahrenshandlungen, die das Verfahren betreffen, sofern sich aus dem Inhalt der Vollmacht nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat seine Vollmacht dem Landratsamt beim Einlass vorzulegen.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Jede teilnehmende Person muss sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) ausweisen können.
Die Erörterung und die Entscheidung über den Erlass und die Ausgestaltung der Wasserschutzgebietsverordnung erfolgen auch bei Ausbleiben von Personen, die Einwendungen vorgebracht haben, oder von anderen Beteiligten des Verfahrens.
Durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, können nicht erstattet werden.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Homepage des Landratsamtes Würzburg abgerufen werden:

www.landkreis-wuerzburg.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Bekanntmachungen/
 
Markt Zell a. Main, 26.09.2024
 
Gez. J. Kipke
1. Bürgermeister