Markt Zell am Main

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Pressemitteilung 2. Bürgermeister Rüthlein

Der Zeller Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.7.2023 mit 12 zu 5 Stimmen die Verlängerung der Einbahnstraßenregelung im Altort bis 31.12.2023 als Testbetrieb beschlossen. In dieser Zeit sollen auch die Verkehrsströme im Altort und auf der Staatsstraße gemessen werden.
Zentrale Argumente für die Verlängerung der Regelung waren die Verkehrsberuhigung, die erhöhte Sicherheit und der bessere Fluss des öffentlichen Bus- und des Fahrradverkehrs. Es lagen außerdem positive Stellungnahmen der APG (Busbetreiber des Landkreises) und der Feuerwehr zugunsten der zeitlichen Verlängerung vor. Auch das Straßenbauamt (zuständig für die Staatsstraße) und die Polizei befürworteten den Testbetrieb in unveränderter Form bis zum Jahresende. Bedenken gab es im Rat vor allem wegen der längeren Wegstrecken für PKW, gerade zu den beruflichen Stoßzeiten.
Die Verkehrssituation im Altort ist seit jeher angespannt, die örtlichen Gegebenheiten sind beengt und das schwierige Ringen um Lösungen ist ein Dauerthema – auch in der Bevölkerung. Die Debatte im Marktgemeinderat hat aber gezeigt, dass alle Mitglieder des Gremiums in dem Ziel vereint sind, eine Verbesserung der Lebensqualität im Altort herbeizuführen – nur in der Frage nach den Mitteln ist man unterschiedlicher Meinung.
Ich habe dem Marktgemeinderat und dem Ersten Bürgermeister vorgeschlagen, im Herbst eine Bürgerveranstaltung im Altort zu diesem Thema durchzuführen, um die Anliegen aufzunehmen und über den aktuellen Stand zu informieren. Zu dieser Zeit werden erste Messdaten sowie Erfahrungen aus dem normalen Betrieb – d. h. außerhalb der Ferien und bei offener B27 – vorliegen.
Der Marktgemeinderat kann dann auf Grundlage der Daten und der Rückmeldungen aus der Bevölkerung entscheiden, ob die Regelung fortgesetzt wird und falls ja, wie diese gegebenenfalls verändert wird.
 
Sebastian Rüthlein
Zweiter Bürgermeister