Markt Zell am Main

Seitenbereiche

Schriftgröße ändern
Navigation

Informationen zu SEPA = Single Euro Payments Area

Informationen zu SEPA = Single Euro Payments Area
 
Mit SEPA wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Am 31. März 2012 trat die EU-Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA-Migrationsverordnung) in Kraft. Diese schreibt die Ablösung der nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften durch die entsprechenden SEPA-Zahlverfahren zum 01. Februar 2014 vor.
Es war bisher schon möglich, im SEPA-Raum neben den jeweiligen nationalen Zahlverfahren auch mit der SEPA-Überweisung zu zahlen oder per SEPA-Lastschrift Beträge einzuziehen. Ab Februar 2014 wird es jedoch nur noch die SEPA-Verfahren geben, die sowohl für nationale Zahlungen als auch für grenzüberschreitende Transaktionen eingesetzt werden.
 
Folge: Auch der Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands muss ab 01. Februar 2014 ausschließlich mittels SEPA-Verfahren abgewickelt werden.
 
IBAN und BIC sind die künftigen Identifikationsmerkmale im Zahlungsverkehr und ersetzen die bisherige Kontonummer und die Bankleitzahl. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Hausbank oder im Internet z.B. unter www.sepadeutschland.de, einer Internetseite der Deutschen Bundesbank.
 
Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist das Mandat, das die Zustimmung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger zum Einzug fälliger Forderungen mittels Lastschrift und die Weisung an seinen Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) zur Einlösung durch Belastung seines Zahlungskontos enthält. Für die Zahler ist die Umstellung auf die SEPA-Basislastschrift jedoch mit keinerlei Aufwand verbunden. Nach Änderung der Geschäftsbedingungen der deutschen Banken vom 09. Juli 2012 können die einmal erteilten Einzugsermächtigungen auch für den Einzug von SEPA Basislastschriften genutzt werden.
 
Dazu erhalten Sie in den nächsten Wochen ein Schreiben von der Marktkasse Zell a. Main mit Ihren angegebenen Bankdaten. Ihre bisherige Einzugsermächtigung in Papierform mit der eigenhändigen Unterschrift wird damit in ein SEPA-Lastschriftmandat umgedeutet. Sollten die Mandatsdaten fehlerhaft sein, tragen Sie bitte die korrekten Werte in die beiliegende Änderungsmitteilung ein und senden diese an die dort angedruckte Anschrift zurück. Ansonsten ist eine Rückmeldung Ihrerseits nicht erforderlich. Im Internet, per Fax, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen und gelten in der Folge als ungültig. In diesem Fall erhalten Sie einen Vordruck zur Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, den Sie bitte ausfüllen und im Original an uns zurück senden.
 
SEPA-Basislastschriften, bei denen ein gültiges Mandat vorliegt, können bis zu acht Wochen nach dem Belastungstag ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden (fehlt das unterschriebene Mandat, verlängert sich die Frist auf 13 Monate).
 
Jeder Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) besitzt eine individuelle Kennung zur Identifizierung, die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese Nummer und die vom Zahlungsempfänger jedem Mandat zuzuordnende Mandatsreferenz ermöglichen dem Zahler einen einfachen Abgleich von Belastungen auf seinem Zahlungskonto/Girokonto. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist in Deutschland 18 Stellen lang und wird von der Deutschen Bundesbank vergeben.
 
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Ihre Marktkasse
 
Frau Mahlmeister, Kassenverwalterin, Tel. 0931/4687818, mahlmeister(@)zell-main.de
Frau Kaupa, Tel. 0931/4687819, kaupa@zell-main.de